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   FG Münster, 18.06.1998 - 8 K 1483/94 G   

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https://dejure.org/1998,38748
FG Münster, 18.06.1998 - 8 K 1483/94 G (https://dejure.org/1998,38748)
FG Münster, Entscheidung vom 18.06.1998 - 8 K 1483/94 G (https://dejure.org/1998,38748)
FG Münster, Entscheidung vom 18. Juni 1998 - 8 K 1483/94 G (https://dejure.org/1998,38748)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1465
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 17.07.2008 - X R 40/07

    Steuerbegünstigte Betriebsveräußerung, wenn der Veräußerer als Berater des

    a) Es kann dahinstehen, ob die Rechtsprechung des BFH zur Veräußerung einer freiberuflichen Praxis, wonach von einer Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen auch dann auszugehen ist, wenn einzelne Mandate zurückbehalten werden, auf die in den letzten drei Jahren weniger als 10 % der gesamten Einnahmen entfielen (BFH-Urteil in BFHE 175, 249, BStBl II 1994, 925), auf die Veräußerung eines Gewerbebetriebs übertragbar ist (so FG Münster, Urteil vom 18. Juni 1998 8 K 1483/94 G, EFG 1998, 1465; ablehnend Reiß in Kirchhof, a.a.O., § 16 Rz 54).
  • FG Niedersachsen, 17.09.2013 - 8 K 281/12

    Erfassuung des Gewinns aus der Veräußerung von Betriebsgrundlagen aus einem

    Es kann dahinstehen, ob die Rechtsprechung des BFH zur Veräußerung einer freiberuflichen Praxis, wonach von einer Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen auch dann auszugehen ist, wenn einzelne Mandate zurückbehalten werden, auf die in den letzten drei Jahren weniger als 10 % der gesamten Einnahmen entfielen (BFH-Urteil in BStBl II 1994, 925), auf die Veräußerung eines Gewerbebetriebs übertragbar ist (so FG Münster, Urteil vom 18. Juni 1998 8 K 1483/94 G, EFG 1998, 1465).
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